Sonderprüfungen

Neben den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen schreibt der Gesetzgeber weitere Prüfungen vor, die aus besonderem Anlass zur Beurteilung bestimmter wichtiger Sachverhalte durchgeführt werden müssen, so zum Beispiel Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).